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Osteuropäisches Recht / Bulgarien
Im Zuge der Osterweiterung hat sich die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, die an dem Wirtschafts- und Rechtsverkehr mit den Beitrittsländern teilnehmen, zu einem wichtigen Bereich unserer Tätigkeit entwickelt. Insbesondere in Bulgarien beraten wir Unternehmen, die an dem Kauf oder der Gründung bulgarischer Gesellschaften und Unternehmen interessiert sind. Wir beraten in allen Aspekten des bulgarischen Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts und betreuen Immobilenkäufe durch ausländische, juristische und natürliche Personen.
Gleichzeitig beraten wir Unternehmen und natürliche Personen aus dem osteuropäischen Raum, die Niederlassungen bzw. Unternehmen in Deutschland gründen wollen. Insoweit reicht die Beratung unserer osteuropäischen Mandanten von der Wahl der Unternehmensform, über die Gestaltung der ggf. erforderlichen Gesellschafts- und Unternehmensverträge, bis zu den ausländerrechtlichen Aspekten, bei Beantragung von entsprechenden Aufenthaltstiteln und Visa für Unternehmer und Angestellte der betreuten Unternehmen.
Die Eröffnung einer Niederlassung in Sofia ist in Vorbereitung. Zur Zeit wird in Kooperation mit bulgarischen Rechtanwälten gearbeitet.
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